Nutzungsbedingungen (AGB)

Stand: 20.10.2026

1. Worum es geht

trainventory ist eine Anwendung im Internet, mit der du deine Modelleisenbahn-Sammlung erfassen und verwalten kannst.

Anbieter von trainventory ist Johannes Ruhnau, Sandweg 1, 5317 Hettenschwil, Schweiz, als Betreiber («ich»). Kontakt: support@trainventory.ch. Die Anbieterinformationen sind im Impressum aufgeführt. trainventory betreibe ich allein.

Diese Nutzungsbedingungen gelten für die kostenlose Nutzung und für kostenpflichtige Abos. Vereine und Händler stellen sicher, dass die handelnde Person zur Nutzung und zur Bestellung berechtigt ist. Für gewerbliche Nutzer gelten die gesetzlichen Sonderregeln für Konsumenten nur, soweit diese für sie anwendbar sind.

trainventory richtet sich an Sammlerinnen und Sammler in der Schweiz. Aus rechtlichen Gründen ist die Registrierung zurzeit nur mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz möglich.

2. Konto, Registrierung und Freischaltung

3. Leistungen

4. Verfügbarkeit

Ich bemühe mich um einen zuverlässigen und sicheren Betrieb, garantiere jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten führe ich nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Nutzungszeiten durch und kündige längere Unterbrüche angemessen an. Bei Störungen informiere ich nach Möglichkeit über deren Ursache und voraussichtliche Dauer und bemühe mich um eine angemessene Wiederherstellung. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben vorbehalten.

5. Gratisphase bis 31. Mai 2027

6. Abos, Preise und Bezahlung (nach der Gratisphase)

Wer bestellen kann

Bestellung und Vertragsschluss

Preise und Bezahlung

Laufzeit

Gründerpreis

Wechsel während der Laufzeit

7. Deine Inhalte

8. Mitglieder einer Sammlung

Wer eine Sammlung anlegt, ist in trainventory deren Eigentümer und verwaltet die dort vorgesehenen Rollen und Zugriffsrechte. Der Eigentümer darf nur Personen einladen, die er zur Teilnahme berechtigen darf, und muss Zugriffsrechte bei Wegfall der Berechtigung widerrufen. Mitglieder können die Sammlung jederzeit verlassen. Bei einer Übergabe bestimmt der bisherige Eigentümer ein anderes Mitglied als neuen Eigentümer, soweit die technische Funktion dies zulässt. Vor dem Austritt oder der Übergabe können betroffene Daten exportiert werden. Diese Regelung bestimmt die technischen Rollen in trainventory und legt datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten nicht abschliessend fest.

9. Haftung

Ich hafte nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die ich vorsätzlich oder grobfahrlässig verursache. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden an Leib und Leben, für zwingende Ansprüche nach Datenschutzrecht, für eine Haftung nach Art. 100 OR oder für andere zwingende gesetzliche Ansprüche. Für Hilfspersonen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Für Datenverlust hafte ich, soweit dieser durch eine von mir zu vertretende Pflichtverletzung verursacht wurde. Du bist verpflichtet, deine Daten regelmässig über die Exportfunktion herunterzuladen und eigene Sicherungen zu führen. Diese Pflicht beseitigt keine Haftung für eine von mir zu vertretende Pflichtverletzung.

10. Kündigung, Sperre und Löschung

11. Weiterentwicklung

Ich entwickle trainventory stets weiter, insbesondere zur Verbesserung der Sicherheit, zur Behebung von Fehlern, zur Anpassung an technische oder gesetzliche Anforderungen und zur Einführung gleichwertiger Funktionen. Der Kernumfang eines bezahlten Abos wird während der Laufzeit nicht wesentlich verschlechtert. Ist eine wesentliche nachteilige Änderung unvermeidbar, informiere ich dich angemessen und räume dir, soweit zumutbar, ein Sonderkündigungsrecht oder eine anteilige Rückerstattung ein.

Ein Beta-Abo läuft bis zu dem in der Einladung ausdrücklich genannten Enddatum. Die Einladung bezeichnet das Enddatum eindeutig. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt.

12. Änderungen der Nutzungsbedingungen

Ich kann diese Nutzungsbedingungen aus sachlichem Grund anpassen. Änderungen zugunsten der Nutzer sowie notwendige Änderungen aufgrund neuer gesetzlicher, behördlicher oder sicherheitsbezogener Anforderungen können mit angemessener Information in Kraft gesetzt werden. Änderungen gelten nicht rückwirkend. Über wesentliche nachteilige Änderungen informiere ich mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail oder in trainventory. Die Information enthält eine verständliche Übersicht der Änderungen und das Inkrafttretensdatum. Du kannst dein Konto oder ein bezahltes Abo bis zum Inkrafttreten kündigen. Bei einem bezahlten Abo erstatte ich die nicht genutzte Zeit anteilig zurück, soweit die Kündigung wegen der wesentlichen Änderung erfolgt. Ich dokumentiere die geltende Fassung, das Inkrafttreten und frühere Fassungen (siehe «Frühere Fassungen» unten auf dieser Seite).

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit gesetzlich zulässig. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten ausschliesslich die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Für Nutzerinnen und Nutzer, die nicht als Konsumenten handeln, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.

Frühere Fassungen: 19.10.2026, 13.10.2026, 12.10.2026